AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen – Pallottihaus Wien

Gültig für alle Leistungen des „Pallottihaus“, Auhofstraße 10, 1130 Wien, soweit keine anderen Regelungen explizit vereinbart wurden (Stand Juni 2022).

1. Vertragsumfang und Gültigkeit
Alle Angebote, Vereinbarungen und Reservierungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Ausstattung/Technik
Sind für die Veranstaltungen technische Arbeiten von Fremdfirmen erforderlich, so werden die entstehenden Kosten dem Veranstalter weiterverrechnet. Falls eine Fremdfirma direkt vom Kunden beauftragt wird, darf die Fremdfirma nur mit Genehmigung des Pallottihaus Arbeiten bzw. Änderungen vornehmen. Ist während der Dauer der Veranstaltung die ständige Anwesenheit eines Haustechnikers des Pallottihaus notwendig, wird ein Stundeneinsatz von € 39,00 (Mo – Fr: 8.00 – 16.00 Uhr) in Rechnung gestellt.

3. AKM – Vergnügungssteuer
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er jede Art von Musikveranstaltung selbst bei der AKM anmelden muss. Weiters erklärt der Kunde, das Pallottihaus hinsichtlich aller wie immer gearteten Forderungen der AKM schad- und klaglos zuhalten.

4. Zahlungsbedingungen und Rücktritt durch den Kunden
Der Gesamtbetrag ist nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Das Pallottihaus kann eine Vorauszahlung bis zu 100% des Auftragswertes verlangen, dieser Betrag ist nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund höherer Gewalt (z.B. Lieferausfälle Pandemie, Unwetter, …) die ausgewiesenen Preise für 2022 unter vorheriger Absprache angepasst werden können.
Stornierungen:

Zimmerreservierungen:
bis 31 Tage vor Anreise kostenlos
30 Tage bis 21 Tage vor Anreise 30%
20 Tage bis 14 Tage vor Anreise 50%
13 Tage bis 7 Tage vor Anreise 70%
7 Tage vor Anreise bis Anreisetag 90%

Saalbuchungen ohne Verpflegung:
2 – 1 Monate vor Veranstaltungsbeginn 50%
1- 0 Monate vor Veranstaltungsbeginn 100%

5. Kündigung durch das Pallottihaus
Das Pallottihaus ist berechtigt, jederzeit das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn

a) die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet,

b) wir unser Leitbild oder die Sicherheit unseres Hauses gefährdet sehen oder eine solche Gefährdung zu befürchten ist

c) im Falle höherer Gewalt.

In diesen Fällen ist der Veranstalter nicht berechtigt, Schadenersatzansprüche – außer bei Verschulden des Pallottihaus – zu stellen.

6. Haftung
Das Pallottihaus übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung von Sachen, die von Kunden oder Besuchern in Zimmer, Seminarräumen und allgemein zugänglichen Räumen mitgebracht werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es nicht gestattet ist, mitgebrachte Speisen und Getränke in unserem Haus zu verzehren, sowie Dekorationsmaterial oder sonstige technische Gegenstände ohne Zustimmung des Pallottihaus in den reservierten Räumlichkeiten anbringen oder aufstellen zu lassen. Falls dem Pallottihaus dabei Schäden entstehen, hat der Kunde, unabhängig davon, wer diese Arbeiten durchgeführt hat, diesen Schaden zu ersetzen.

7. Sonstiges
Bei einer über die aktuelle Betriebsöffnungszeit (oder nach Vereinbarung) hinausgehende Betreuung der Veranstaltung werden pro benötigte Person und Stunde € 39,00 verrechnet.

8. Veranstalter gemäß COVID-19-Maßnahmenverordnung
Die Vertragspartner halten ausdrücklich fest, dass für die gegenständliche Veranstaltung aufgrund dieses Vertrages der Kunde als Veranstalter im Sinne der COVID-19-SchuMaV auftritt. Der Kunde als Veranstalter sichert dem Hotel zu, das ihm die Auflagen und Maßnahmen der COVID-19-LV in diesem Zusammenhang bekannt sind und verpflichtet sich, diese anlässlich seiner Veranstaltung einzuhalten bzw. umzusetzen und das Hotel diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten. Das Hotel wird selbstverständlich versuchen, den Kunden bei der Erfüllung seiner rechtlichen Verpflichtung bestmöglich zu unterstützen. Aufgrund der aktuellen Situation rund um COVID-19 kann es jedoch bis zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch zu rechtlichen Änderungen kommen, weshalb unter Umständen vertragliche Adaptierungen notwendig sein können. Die Vertragspartner halten bereits jetzt fest, dass das Vertragsverhältnis in diesem Fall an die jeweilige gültige Rechtslage angepasst wird.

9. Befestigungen/Aufhängungen/ Beschädigungen in Konferenzräumen
Wir bitten Sie zu beachten, dass bezüglich Befestigungen, Beschilderungen und das Umstellen der vorbestellten Tischform jeglicher Art immer im Vorfeld mit der Reservierungsabteilung Rücksprache zu halten ist. Eine Anbringung ist erst nach schriftlicher Genehmigung durch das Hotel möglich. Für etwaige Schäden an Böden, Wänden etc. wird der Veranstalter zur Verantwortung gezogen. Sämtliche Kosten zur Wiederherstellung fallen zu Lasten des Veranstalters.

Wien, Juni 2022